Arbeitsbekleidung ist keine Sache der Freiwilligkeit

7 Mai 2019
 Kategorien: Einkauf, Blog

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Arbeitsbekleidung, wie beispielsweise von HoRa Safety GmbH, ist in vielen Betrieben Vorschrift und löst nicht immer nur Begeisterung aus. Die jeweilige Kleiderordnung ergibt sich zumeist aus dem Arbeitsvertrag oder gesonderten betrieblichen Regelungen und Aushängen am Arbeitsplatz. Gibt es Regelungen am Arbeitsplatz bezüglich der Kleidung, so sind diese unbedingt auch einzuhalten. Mitarbeiter die gegen geltende Arbeitsbekleidungsvorschriften verstoßen können abgemahnt, suspendiert oder im schlimmsten Fall sogar gekündigt werden. Es empfiehlt sich daher die geltenden Regelungen unbedingt zu beachten und sich nicht dagegen zur Wehr zu setzen.

Welchen Zweck erfüllt aber nun die Arbeitsbekleidung und warum darf sich nicht jeder Mitarbeiter einfach individuell nach Wunsch einkleiden? Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig, denn ohne die passende Arbeitsbekleidung kann insbesondere in Handwerksberufen die Sicherheit nicht gewährleistet werden. In anderen Fällen ist ein bestimmter Kleidungsstil einfach gefordert, um ein seriöses Auftreten der Firma nach außen hin sicherzustellen.  

Was zur Arbeitskleidung gehört ist immer sehr vom jeweiligen Betrieb abhängig. In einem Büro ist es für männliche Mitarbeiter üblich mit Anzug oder wenigstens mit einem guten Hemd zu arbeiten. Frauen haben hierbei etwas mehr Spielraum. Die Kleidung bzw. der Kleidungsstil kann hier in einigen Fällen durchaus wesentlich lockerer ausfallen. Ob ein Kleid oder einfach nur schöner Schmuck, es ist hier wirklich vieles möglich und genau dies macht die Sache für Frauen nicht unbedingt immer einfach. Was ziehe ich an? Wie wirke ich seriös und kann mich trotzdem wohl dabei fühlen? Dieses Fragen stellen sich viele Frauen morgens, wenn sie vor dem Kleiderschrank stehen.  

In Handwerksbetrieben sieht die Lage hingegen ganz anders aus. Für die Mitarbeiter geht es hier nicht um ein schönes Outfit, sondern um die persönliche Sicherheit. Ob die Latzhose oder die Schuhe dreckig sind, ist hier oft weniger von Interesse. Zur Grundausstattung gehören hier oft Handschuhe, eine Latzhose und Sicherheitsschuhe. Die jeweilige Kleidung wird in der Regel vom Arbeitgeber vorgeschrieben und ist nicht freiwillig.  

Im Bereich der Lebensmittelindustrie, Chemiebranche und Biotechnologie gelten oft noch strengere Vorschriften bezüglich der Arbeitskleidung. Neben der Sicherheit kommt hier noch der Aspekt der Hygiene hinzu. Die Mitarbeiter sollen vor giftigen und gefährlichen Stoffen geschützt werden oder bestimmte Gegenstände nicht kontaminieren. In diesen Berufszweigen sind oft lange Hosen und geschlossene Schuhe Pflicht. In einigen Bereichen müssen darüber hinaus auch Handschuhe und ein Mundschutz getragen werden.  

Ob der Arbeitgeber die Arbeitskleidung bezahlt hängt immer vom einzelnen Betrieb ab. Mitunter müssen die Arbeitnehmer sämtliche Kosten selbst tragen. Doch ist dies der Fall, können Arbeitnehmer sich das Geld zurückerstatten lassen. Bei der Steuererklärung können die Aufwendungen für Arbeitsbekleidung leicht geltend gemacht werden. Das Finanzamt berücksichtigt dies dann bei der Berechnung der Steuer.